Datenschutzbeirat an der Universität Wien
"Datenschutz ist Eigenschutz !"
Die Betriebsvereinbarung über die Verwendung personenbezogener Daten sieht vor, dass Rektorat und Betriebsräte gemeinsam einen Datenschutzbeirat einrichten, der Empfehlungen in Fragen des Datenschutzes abgeben kann. So ist zum Beispiel die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nur in Ausnahmefällen gestattet. Was die personenbezogenen Daten von MitarbeiterInnen der Universität Wien betrifft, soll der Datenschutzbeirat durch seine Empfehlungen gegenüber dem Rektorat und den Betriebsräten helfen, den Datenschutz an der Universität Wien zu sichern.
Aus dem Aufgabenprofil des Datenschutzbeirates ergibt sich zum Beispiel die Notwendigkeit, dass beim Auflegen eines an die MitarbeiterInnen der Universität Wien gerichteten Online - Fragebogens, der Datenschutzbeirat zu befassen ist. Auch alle Fragen zu elektronischen Schließsystemen oder digitalen Datenbanksystemen - auch auf Institustsrechnern - müssen dem Datenschutzbeirat vorgelegt werden, sofern personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen der Universität Wien mit dem jeweiligen System verbunden sind.
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